allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Gage

Die Gage kann in Bar am Veranstaltungstag oder im Anschluss bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung per Überweisung gezahlt werden.

Nach §19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer fällig.

2. Rücktrittsvereinbarung

Ein Rücktritt seitens des Auftraggebers ist unter folgenden Stornierungsbedingungen möglich:
Bis 3 Monaten vor Veranstaltung wird keine Stornogebühr verrechnet.
Ab 3 Monaten vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Gesamtbetrages berechnet.
Ab 2 Monaten vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 75% des Gesamtbetrages berechnet.
Sollte es nach Stornierung durch den Auftraggeber zu einem Ersatz-Auftrag an einen anderen Termin kommen, werden die Stornogebühren gesondert geregelt.

Ein Rücktritt seitens DJs ist nur durch höhere Gewalt, wie z.B. Krankheit oder Unfall möglich. Der DJ wird in so einem Fall alles in seiner Macht mögliche tun, um dem Auftraggeber gleichwertigen Ersatz zu stellen. 


3. Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern vom DJ, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Auftraggeber. Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Auftraggeber, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc. ) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. 

4. sonstiges

Verpflegung:
Getränke und anlassübliche Verpflegung sind bei längerer Veranstaltungsdauer durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Andere Spesen sind separat abzusprechen.

Parkplatz/Zufahrt:
Für Ein-/und Ausladen des Equipments ist für freie Zufahrt zum Veranstaltungsort zu sorgen. Ein Pkw-Parkplatz in der Nähe des Auftrittsortes ist vom Auftraggeber zu gewährleisten.

GEMA:
Alle anfallenden Gebühren werden direkt vom Veranstalter/Auftraggeber getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.

Arbeitsplatz:
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass dem DJ ausreichend Platz und Mobiliar (ein Tisch ca. 1 x 2 m) zur Verfügung gestellt wird, um sein Equipment aufzustellen. Der Auftraggeber sorgt für die notwendigen (abgesicherten) Strom-Anschlussmöglichkeiten (Schuko-Steckdose 230 V).
Der Arbeitsplatz des DJ darf nicht dreckig oder uneben sein. Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Equipment vor Sonneneinstrahlung, Regen oder sonstigen Fremdkörpern geschützt ist. Falls die Performance aus einem dieser Gründe abgebrochen werden muss, wird trotzdem die volle Gage des Vertrags fällig. 

5. Änderungen/Zusatzvereinbarungen

 Änderungen und/oder Zusatzvereinbarung bedürfen der Schriftform.